Ralf Knüfer on Wed, 12 Apr 2000 12:24:29 +0200 (CEST) |
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[rohrpost] ISP und RPS |
Aus der FTD vom 12.4.2000 Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste haften. "Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer.Bevor es das Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage, Fotografen und Filmemacher einfach: Sie konnten Schadenersatz verlangen, wenn jemand unerlaubt ihre CDs, Fotos und Filme nutzte, oder sie konnten die Benutzung – anders als bisher im World Wide Web – sogar ganz verbieten. Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der Financial Times Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung für alle Musikverlage, Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im Internet nur eine beschränkte rechtliche Handhabe hatten. Der Schaden für die Musikindustrie durch Raubkopien im World Wide Web lag allein im vergangenen Jahr bei 140 Mio. DM. In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so genanntes Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel (Musikfiles) unkontrolliert herauf- und herunterladen. Unter den Musiktiteln befanden sich auch so genannte MIDI-Files. Das sind Instrumentalversionen von Musiktiteln, die nicht über CD oder Kassetten, sondern nur über Computerdisketten abgespielt werden können. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL dagegen lehnte eine Haftung ab. Schließlich könnten Musikfiles "kinderleicht hergestellt, verbreitet und vervielfältigt werden und würden über das Internet geradezu verschenkt". Sie seien daher längst zum öffentlichen Gut geworden. AOL will Urteil anfechten Doch die Richter stellten klar, dass ein Online-Provider haftet, wenn Urheberrechte auf seinen Internet-Seiten verletzt werden. Der Münchner Rechtsanwalt der Hit Bit Software, Stefan Ventroni, sagt: "Jeder Inhaber von Urheberrechten kann sich künftig dagegen wehren, dass seine Leistung gegen seinen Willen im Internet steht." Für die Gema beispielsweise sei es nach dem Urteil leichter, Schadenersatz für Komponisten durchzusetzen. AOL will gegen das Urteil vorgehen. Die Musikindustrie will auf eigene Faust Raubkopien bekämpfen: Der technische Filter RPS (Rights Protection System) soll das illegale Musikangebot im Internet stoppen. Dabei geht es speziell um Musikfiles von ausländischen Servern, erläutert der Urheberrechtsexperte der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), Thorsten Braun. Der Filter wird bereits getestet. Wenn die Internet-Provider sich weigern, den Filter zu installieren, will die Musikindustrie vor Gericht ziehen. Dann steht die nächste Musterklage ins Haus. URL des Artikels: http://www.ftd.de/tm/in/FTD955516732527.html ---------------------------------------------------------- # rohrpost -- deutschsprachige Mailingliste fuer Medien- und Netzkultur # Info: [email protected]; msg: info rohrpost # kommerzielle Verwertung nur mit Erlaubnis der AutorInnen # Entsubskribieren: [email protected], msg: unsubscribe rohrpost # Kontakt: [email protected] -- http://www.mikro.org/rohrpost