Ralf Knüfer on Wed, 12 Apr 2000 12:24:29 +0200 (CEST)


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[rohrpost] ISP und RPS


 

Aus der FTD vom 12.4.2000 
Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien 

Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn
über sie Raubkopien von Musiktiteln
besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat in einem
Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
haften. 

"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von
Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der
Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer.Bevor es das
Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage,
Fotografen und Filmemacher einfach: Sie konnten
Schadenersatz verlangen, wenn jemand unerlaubt ihre CDs,
Fotos und Filme nutzte, oder sie konnten die Benutzung –
anders als bisher im World Wide Web – sogar ganz verbieten. 

Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der
Financial Times Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung
für alle Musikverlage, Verwertungsgesellschaften und
Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im Internet nur eine
beschränkte rechtliche Handhabe hatten. Der Schaden für die
Musikindustrie durch Raubkopien im World Wide Web lag allein
im vergangenen Jahr bei 140 Mio. DM. 

In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein
so genanntes Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL
eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Nutzer
Musiktitel (Musikfiles) unkontrolliert herauf- und
herunterladen. Unter den Musiktiteln befanden sich auch so
genannte MIDI-Files. Das sind Instrumentalversionen von
Musiktiteln, die nicht über CD oder Kassetten, sondern nur
über Computerdisketten abgespielt werden können. Einer der
größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die Hit Bit
Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte
Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. 

Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten
verletzt. AOL dagegen lehnte eine Haftung ab. Schließlich
könnten Musikfiles "kinderleicht hergestellt, verbreitet und
vervielfältigt werden und würden über das Internet geradezu
verschenkt". Sie seien daher längst zum öffentlichen Gut
geworden. 

AOL will Urteil anfechten 

Doch die Richter stellten klar, dass ein Online-Provider
haftet, wenn Urheberrechte auf seinen Internet-Seiten
verletzt werden. Der Münchner Rechtsanwalt der Hit Bit
Software, Stefan Ventroni, sagt: "Jeder Inhaber von
Urheberrechten kann sich künftig dagegen wehren, dass seine
Leistung gegen seinen Willen im Internet steht."
Für die Gema beispielsweise sei es nach dem Urteil leichter,
Schadenersatz für Komponisten durchzusetzen.
AOL will gegen das Urteil vorgehen. 

Die Musikindustrie will auf eigene Faust Raubkopien
bekämpfen: Der technische Filter RPS (Rights Protection
System) soll das illegale Musikangebot im Internet stoppen.
Dabei geht es speziell um Musikfiles von ausländischen
Servern, erläutert der Urheberrechtsexperte der
International Federation of the Phonographic Industry
(IFPI), Thorsten Braun. Der Filter wird bereits getestet. 

Wenn die Internet-Provider sich weigern, den Filter zu
installieren, will die Musikindustrie vor Gericht ziehen.
Dann steht die nächste Musterklage ins Haus. 


URL des Artikels:
             
            http://www.ftd.de/tm/in/FTD955516732527.html

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