André C. Hercher on Mon, 29 May 2000 12:10:26 +0200 (CEST) |
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[rohrpost] Re: Netzpolitik |
Von: Reinhold Grether <[email protected]> >Grosser Unterschied zwischen Eigentumsrechten in >juristischem Sinn und der oekonomischen "Theorie der >Eigentumsrechte" (property rights approach). Letztere >behauptet, dass die private Eigentumsverwertung >einen groesseren Gesamtnutzen erzeugt als die >kollektive (cf Douglass C. North, Theorie des >institutionellen Wandels, Tuebingen: Mohr 1988). >Uebertragen auf Information hiesse das (etwas >zugespitzt): Die Privatisierung und Verwertung von >Information stiftet einen groesseren Informationsnutzen >als deren freie Zugaenglichkeit (ein Argument fuer >Studiengebuehren). 1. Die Feinheiten der Theorie kenne ich nicht, muß aber vermuten, daß sie auch die Knappheit der Güter als Ausgangspunkt hat. Die Übertragung auf Information halte ich daher für problematisch. 2. Bezweifle auch, daß die Theorie präziese Aussagen darüber zu treffen vermag, welche Finanzierungsform der Staat für die Hochschulbildung zu wählen hat, ob also die direkte Alimentierung der Hochschulen oder die finanzielle Unterstützung einzelner Personengruppen, um ihnen die Bezahlung der Studiengebühren zu ermöglichen, optimal ist. Beste Grüße, André ---------------------------------------------------------- # rohrpost -- deutschsprachige Mailingliste fuer Medien- und Netzkultur # Info: [email protected]; msg: info rohrpost # kommerzielle Verwertung nur mit Erlaubnis der AutorInnen # Entsubskribieren: [email protected], msg: unsubscribe rohrpost # Kontakt: [email protected] -- http://www.mikro.org/rohrpost