Dirk Lotze on 25 Jun 2000 19:03:00 -0000


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[rohrpost] zitate online - zitatrecht


/Das Folgende ist persoenliche Meinung eines rechtlichen Laien. 
Juristischer Rat darf in Deutschland nur von Angehoerigen bestimmter
Berufe gegeben werden. Er ist auch im Internet in der Regel nicht 
gratis zu erhalten./

Zu den *rechtlichen* Aspekten des Zitierens ist nach deutschem Recht
zunaechst � 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu befragen. Hier ist 
geregelt, unter welchen *Bedingungen* *bestimmte* zitierende 
Nutzungen von Werken zulaessig sind, also vom Urheber geduldet werden 
muessen.

Die Laenge des Zitates ist *nicht* unerheblich. Das Gesetz gestattet 
nur die Verwendung "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang".
Wissenschaftliche Werke, Sprachwerke und musikalische Werke werden
ausdruecklich unterschieden und es werden unterschiedliche Bedingungen
gestellt.

Was genau als "wissenschaftlich" zu gelten hat, erklaert das UrhG 
nicht. Der Begriff wird zwar benutzt aber nicht definiert. Dies waere
ebenso am Einzelfall (unter Beruecksichtgung der Rechtsprechung und
Kommentare) zu diskutieren wie die Frage des Umfangs des Zitates.
Verbindliche Diskussionen in der Sphaere des Rechts heissen 
bekanntlich Prozesse; sie lassen sich bei so undeutlicher 
Begriffsbildung bestimmt
nicht immer vermeiden.

///DL

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Dirk Lotze Musikmanagement
Rheinallee 119
40545 Duesseldorf
Allemagne

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