Volker Grassmuck on 26 Jun 2000 10:20:54 -0000


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Re: [rohrpost] frage: zitate online - zitatrecht


Da unser Listenadmin nicht davon zu �berzeugen ist, das Reply-to: von
Rohrpost auf die Liste zu stellen, ging folgende Antwort nur an Vera.
Vielleicht interessiert's ja auch andere.

v.


------- Forwarded Message Follows -------
To:            kuni <[email protected]>,[email protected]
Subject:       Re: [rohrpost] frage: zitate online - zitatrecht
Date:          Sat, 24 Jun 2000 01:07:21 +0200

On 23 Jun 00 at 14:01, kuni wrote:

> weiss eine(r) von euch, wo ich informationen zum zitatrecht bei
> online-publikationen finde?

Urheberrechtsgesetz � 51 Zitate
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#51

Speziell zur online-Situation sagt das Gesetz nichts.

> es geht unter anderem um punkte wie:
> - welche laenge darf ein zitat haben, um noch als zitat zu gelten

komplette Werke, wenn "in einem selbst�ndigen wissenschaftlichen Werk zur
Erl�uterung des Inhalts", andernfalls "Stellen", die im Gesetz nicht n�her
bestimmt sind. (� 51)

> - welche nachweise sollten in jedem fall gefuehrt werden
> (z.b.: zitate aus einem buch: muss in diesem fall der verlag genannt
> werden, oder reicht, wie im printbereich bei wiss. zitaten ueblich, ort
> und jahr)

Urheberrechtsgesetz � 63 Quellenangabe
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#63

> - wann gilt eine online-publikation als wissenschaftlich (bzw. macht
> wissenschaftlich/nicht-wissenschaftlich ueberhaupt einen unterschied)

macht einen Unterschied in einigen Punkten (z.B. sind Vervielf�ltigungen
erlaubt "zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die
Vervielf�ltigung zu diesem Zweck geboten ist," (� 53), f�r Publikation
d�rfte nur � 51 relevant sein. Auch da d�rfte eine
Literaturwissenschaftlerin, die Pynchons Enden der Parabel analysiert,
Probleme bekommen, wenn sie den kompletten Pynchon mit nachdruckt. Let
alone, online stellt.

> mich interessiert dabei auch die frage der nationalen/internationalen
> rechtslage (bei printpublikationen ist die ja unterschiedlich)

Es gibt zwar die beiden gro�en Urheberrechtstraditionen (droit d'auteur
und copyright), aber dennoch sind sie im Detail in den meisten L�ndern
verschieden. Relevant ist, on- wie offline, das Recht im Land des
Rechteinhabers.

Was die RechtSPRECHUNG betrifft, mu� jemand anderes ran. Im online-Bereich
d�rfte einiges noch im Flusse sein. Und wenn Du ganz sicher gehen willst,
wirst Du eh nich um die Konsultation einer UrhRsanw�ltin rumkommen
(Adresse bei Bedarf).

Gru�
Volker


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