ironcobra2 on Fri, 22 Mar 2002 12:38:09 +0100 (CET)


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[rohrpost] AUSSTELLUNGSHONORARE


AUSSTELLUNGSHONORARE SIND GESETZ

Am 25. Januar 2002 hat der Deutsche Bundestag das neue
Urhebervertragsrecht verabschiedet. Dieses Gesetz wird es mit seiner
G�ltigkeit ab Sommer 2002 allen K�nstlerinnen und K�nstlern erm�glichen,
Ausstellungshonorare zu verlangen. Nach langem Kampf mit
vielen Initiativen und Aktionen ist damit ein erster Schritt in die
Gleichbehandlung der Bildenden K�nstlerinnen und K�nstler mit anderen
Kulturschaffenden erreicht: Das Ausstellen von Kunst muss honoriert
werden, und das erstmals auf gesetzlicher Grundlage.

Nun ist es an der Zeit, in die konkreten Verhandlungen um die H�he
dieser Honorare zu gehen. Die Fachgruppe Bildende Kunst der ver.di
hat dazu eine "Tarifkommission" gew�hlt, die, zur�ckgreifend auf die
Erfahrungen der Gewerkschaften, mit den Verwertern Tarifs�tze
aufstellen und -vereinbarungen abschlie�en soll, die nicht nur
unverbindliche Richtlinie, sondern Grundlage jeder Ausstellungsplanung
sein werden.

Dieser erste Erfolg wird uns nicht hindern, weitere Ver�nderungen des
Urheberrechtes, wie die Neufassung des
Ausstellungsparagraphen, zu fordern. Die Ausstellungsverg�tung muss als
eigener unverzichtbarer Rechtsanspruch im Urheberrecht
verankert werden.

Alle Kolleginnen und Kollegen sind jetzt aufgerufen, bei ihren
Ausstellungsplanungen auf das neue Gesetz hinzuweisen und Honorare
einzufordern.

Lorenz Mueller-Morenius
Bundesfachgruppenvorsitzender
Fachgruppe Bildende Kunst der ver.di

Berlin, am 7. Februar 2002


F�r weitere Informationen:
ver.di - Fachgruppe Bildende Kunst
10785 Berlin, Potsdamer Platz 10
TEL (030) 69 56-23 33
FAX (030) 69 56-36 56
MAIL [email protected]


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