Volker Grassmuck on Thu, 1 Aug 2002 20:10:20 +0200 (CEST) |
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[rohrpost] Regierungsentwurf zum Urhebergesetz beschlossen |
Gestern, am 31.7., hat das Kabinett nun doch noch vor den Neuwahlen seinen Entwurf zum Urhebergesetz verabschiedet. Der wird auch noch in den Bundesrat gehen, aber eine Beratung im Bundestag vor den Wahlen ist �u�erst unwahrscheinlich. Die Novellierung soll die EU-Urheberrechtsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr und die beiden WIPO-Urheberrechtsvertr�ge von 1996 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist f�r die Richtlinie l�uft am 22.12. diesen Jahres ab. Zentrale Punkte sind - Schaffung eines Rechts der �ffentlichen Zug�nglichmachung, i.e. Anbieten von Werken in Online-Diensten - Umgehungsverbot f�r technische Schutzma�nahmen, i.e. DRM - Regelung der Schrankenfreiheiten im digitalen Bereich. Hier zun�chst einige Links dazu, dann eine kurze Zusammenstellung der �nderungen gegen�ber dem Referentenentwurf des BMJ aus dem M�rz. Der Gesetzentwurf http://www.bmj.bund.de/images/11476.pdf Presseerkl�rung der Bundesregierung http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_89227.htm Urheberrechts�nderungen passieren das Bundeskabinett, Heise-News 31.7.02 http://www.heise.de/newsticker/data/tig-31.07.02-000/ Stefan Krempl, Urheberrechts-Novelle bleibt heftig umstritten, Heise- News, 1.8.02 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-01.08.02-003/ Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen Referentenentwurf (RE) und Kabinettsentwurf (KE) � 45a Behindertenschranke Abs. 2 RE (Vervielf�ltigung ist unzul�ssig, wenn eine behindertengerechte Version kommerziell angeboten wird) ist gestrichen. Neu: � 52a �ffentliche Zug�nglichmachung f�r Unterricht und Forschung ist besser als in RE. Erm�glicht z.B., Materialien f�r ein Seminar passwortgesch�tzt auf einen Server zu legen. � 53 Privatkopie "Zul�ssig sind einzelne Vervielf�ltigungen eines Werkes durch eine nat�rliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Tr�gern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen." Auch digitale Privatkopien sind also erlaubt. Nur die Herstellung durch Dritte darf digital nur unentgeltlich oder nur in analoger Form erfolgen.D.h. der Bibliotheksdienst Subito darf Fotokopien digitaler Werke verschicken, nicht aber Dateien. � 95a Schutz technischer Ma�nahmen Der pauschale Schutz gegen alle Handlungen, die der Rechteinhaber nicht genehmigt hat, ist tats�ch ge�ndert worden: "Wirksame technische Ma�nahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz gesch�tzten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz gesch�tzten Schutzgegenstandes d�rfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden" Allerdings bleibt die alte Formulierung in Abs. 2 erhalten: "Technologien, ... die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, gesch�tzte Werke ... betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern." CSS, das ja kein Kopieren verhindert, w�re nach Abs. 2 wohl immer noch gesch�tzt. � 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen die starken Durchsetzungsmechanismen des RE f�r Schranken zugunsten von Bildung und Behinderten werden auf die analoge Privatkopie von digitalen Werken ausgeweitet ("soweit es sich um Vervielf�ltigungen auf Papier oder einen �hnlichen Tr�ger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit �hnlicher Wirkung handelt") Knackpunkt k�nnte der Abs 3 KE (identisch mit Abs 4 RE) sein: "Die Abs�tze 1 und 2 gelten nicht, soweit Werke und sonstige Schutzgegenst�nde der �ffentlichkeit aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise zug�nglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der �ffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zug�nglich sind." Das scheint zu hei�en: wenn eine DRM-gekapselte CD auch auf einem online-Server angeboten wird, entf�llt das Recht der Schrankenbeg�nstigten auf Herausgabe von technischen Mitteln. Was aber, wenn ein eBook auf CD ebenso wie online so angeboten wird, dass ein Blinder es nicht in ein Text-to-Speech-Programm geben kann? "aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung" ist ein Nullformulierung, weil alles, was online angeboten wird, mit einem Lizenzvertrag versehen ist. neu: � 95d Kennzeichnungspflicht wo DRM drin ist, mu� auch DRM draufstehen, dazu eine zustellungsf�hige Adresse, damit die � 95b-Beg�nstigten ihr Recht einfordern k�nnen. Eine Reaktion auf die Klagen gegen nicht gekennzeichnet Cactus Data Shield CDs. Und ein Erfolg des Verbraucherschutzministeriums. � 111a Bu�geldvorschriften die max Bu�geldh�he bei Nichtherausgabe von Mitteln f�r Schrankenfreiheiten ist von 200.000 auf 100.000 EUR gesenkt worden. Was die digitale Privatkopie betrifft, bleibt also alles beim alten. Im � 53 wird sie bekr�ftigt, aber wenn DRM eingesetzt wird, ist sie faktisch unm�glich. In der Begr�ndung zum KE hei�t es: "Vor diesem Hintergrund [fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie und z�gige Ratifizierung der WIPO-Vertr�ge] enth�lt der Entwurf auch keine Regelung zur Ausf�llung der Kann-Vorschriften der Richtlinie zum elektronischen Pressespiegel und zur Durchsetzung der Privatkopieschranke bei der Anwendung technischer Schutzma�nahmen. Diese Fragen bed�rfen weiterer Pr�fung und sollen gesondert mit allen Betroffenen, den L�ndern, der Rechtswissenschaft sowie der Rechtspraxis weiter intensiv und ohne Zeitdruck er�rtert werden. Sie sollen � ebenso wie die sich aus dem Zweiten Bericht der Bundesregierung �ber die Entwicklung der urheberrechtlichen Verg�tung gem�� �� 54 ff. Urheberrechtsgesetz (2. Verg�tungsbericht, BT-Drs. 14/3972) ergebenden Fragen einschlie�lich der Frage einer verst�rkten Nutzung von Modellen zur individuellen Lizenzierung von Werken im digitalen Bereich � erst danach abschlie�end beantwortet und sodann Gegenstand eines weiteren Gesetzentwurfs werden." Es ist Wahlkampf. Machen wir digitale B�rgerrechte zu einem Thema! Gru� Volker -- act now: copy = right http://privatkopie.net schon 27.000 Unterschriften !!! -- act now: copy = right http://privatkopie.net schon 27.000 Unterschriften !!! new releases: Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum http://freie-software.bpb.de home: http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste zur Kultur digitaler Medien und Netze Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/ Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/rohrpost/