Volker Grassmuck on Fri, 2 Aug 2002 16:20:03 +0200 (CEST)


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Re: [rohrpost] Regierungsentwurf zum Urhebergesetz beschlossen


On 2 Aug 2002 at 15:24, [email protected] wrote:

>  > Neu: � 52a �ffentliche Zug�nglichmachung f�r Unterricht und Forschung
>  >
>  > ist besser als in RE. Erm�glicht z.B., Materialien f�r ein Seminar
>  > passwortgesch�tzt auf einen Server zu legen.
> 
> 
> zb divX-forschung auf hotline. das sind ja endlich mal gute nachrichten.

hier das Wichtigste aus dem � 52a KE im Wortlaut:

"(1) Zul�ssig ist, ver�ffentlichte Werke
1. zur Veranschaulichung im Unterricht ausschlie�lich f�r den bestimmt 
abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
2. ausschlie�lich f�r einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen f�r 
deren eigene wissenschaftliche Forschung �ffentlich zug�nglich zu machen, 
soweit die Zug�nglichmachung zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur 
Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist."

(2) auch die damit im Zusammenhang stehenden Vervielf�ltigungen
(3) daf�r ist eine angemessene Verg�tung an die entspr. 
Verwertungsgesellschaft zu zahlen.

Bei Software-Programmen w�re ich da aber sehr vorsichtig, weil es nach 
deren Sonderregelungen au�er der Sicherungskopie kein Recht auf 
Privatkopie und daher auch keine "Verwertungsgesellschaft Software" gibt. 


Justizministerin D�ubler-Gmelin hat in einer Presseerkl�rung von heute 
interessante Erl�uterungen nachgeschoben:

"Urheberrecht ja, unn�tige Kriminalisierung nein!"
http://www.bmj.de/ger/themen/internet_und_recht/10000598/

Umgehungssoftware sei verboten. "Allerdings betont der Regierungsentwurf 
ausdr�cklich den Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit: Wenn sich 
beispielsweise ein Sch�ler Software aus dem Internet herunterl�dt, um einem 
Klassenkameraden ein gesch�tztes Musikst�ck zu kopieren, bleibt dieser 
straffrei. "Uns geht es nicht um die Kriminalisierung solcher Verst��e, 
sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer", betont D�ubler-Gmelin."

Das kann man, wenn man will, als eine h�chstministerielle Lizenz zum DRM-
Hacken verstehen, sofern es ohne gewerbliche Absicht geschieht. 

Volker

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