Dietmar Kammerer on Sat, 3 Aug 2002 15:00:21 +0200 (CEST)


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[rohrpost] Rettet die Privatkopie


Eine k�rzere (und f�r den 31.07. aktualisierte) Version dieses Artikels
erscheint heute in der Jungen Welt, ihr kriegt die l�ngere (sch�nere).
gruss, Dietmar

[dietmar kammerer]
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Rettet die Privatkopie


Adobe im Wunderland

Kinder sollten endlich lernen, von den Lippen ihrer M�tter zu lesen. So oder
so �hnlich m�ssen sich das die Rechtsexperten des amerikanischen
Softwareherstellers Adobe gedacht haben, als dieser seine Version des
Kinderbuches "Alice im Wunderland" zum kostenlosen Download ins Internet
stellte. Wer sich die M�he machte, die angeh�ngte Lizenz durchzuackern,
durfte dort unter "Erlaubnisse" lesen: "Es ist nicht erlaubt, aus diesem
Buch laut vorzulesen." Weiterhin war per Lizenzbestimmung geregelt, dass es
nicht erlaubt sei, Ausschnitte aus dem Text in die Zwischenablage zu
kopieren, den Text auszuleihen, weiterzugeben oder gar auszudrucken. Was
eigentlich nur noch gestattet, den Text alleine am Rechner still und f�r
sich durchzulesen. Und am besten noch die T�r abzuschlie�en, damit keine
weitere Person unbefugt �ber die Schulter guckt. Keine Chance f�r Papa oder
Mama, ihren Spr��lingen die Abenteuer von "Alice" als Gutenachtgeschichte
vorzutragen.

Eigentlich macht Adobe gar keine B�cher, sondern Software, ziemlich gute
sogar. Ihr Bildbearbeitungsprogramm "Photoshop" ist legend�r, und ihr
"Acrobat Reader", der das bequeme Lesen von digitalen Dokumenten und
Zeitschriften erm�glicht, wird kostenlos verteilt und ist auf den meisten
Rechnern zu finden. Als weiteren Gesch�ftszweig haben sie nun auch den
E-Book-Commerce entdeckt. Chancen und Risiken der neuen Technik: sind die
Texte erst einmal in Nullen und Einsen �bersetzt, k�nnen sie nicht nur
bequem vermarktet, sondern ebenso beliebig oft kopiert und, wieder mal �bers
Internet, kostenlos weitergegeben werden. Diese viel gef�rchtete
"Geschenk�konomie" unter Internetnutzern lie� ja schon die Musikindustrie
Sturm laufen und Webseiten  wie Napster erfolgreich mit millionenschweren
Klagen �berziehen. Um die Interessen der Rechteindustrie zu sch�tzen,
entwickeln Softwarefirmen Schutzmechanismen, die ein Kopieren oder
Weitergeben verhindern sollen. Was durch Technik allein � noch � nicht
geregelt werden kann (laut vorlesen), wird durch Lizenzbestimmungen
abgesichert. Der spezielle Witz bei "Alice" liegt nat�rlich darin, dass sein
Autor Lawrence Carrol bereits seit �ber hundert Jahren tot  und damit das
Copyright verfallen ist. Es gibt hunderte von Internetseiten, die "Alice"
komplett und ohne jegliche Einschr�nkungen anbieten.

Das Ende des Gleichgewichtes?

Lawrence Lessig, Professor der Rechte an der Stanford Law School, hat die
absurde Geschichte um "Alice" publik gemacht [1]. Inzwischen hat Adobe die
Lizenzbestimmungen  f�r dieses Werk ge�ndert. Die Version, die Lessig
vorliegt, erlaubt es ihm nun gn�dig, alle zehn Tage "zehn Textausschnitte zu
kopieren", sowie "zehn Seiten auszudrucken". Lautes Vorlesen ist nun auch
ausdr�cklich gestattet. Ein lobenswerter Fortschritt, wie Rechtsexperte
Lessig anmerkt. Denn eine einfache L�sung, wie im Cyberspace die Rechte der
Nutzer mit denen der Autoren und der Kulturindustrie in Einklang gebracht
werden soll, ist noch nicht in Sicht. Klar scheint nur, dass das
jahrhunderte alte und gut eingespielte System des Urheberrechts bzw.
Copyrights sich nicht ohne weiteres auf die digitalen Kulturkonserven
�bertragen l�sst.

Lange genug hat es immerhin gedauert, bis in der analogen Welt des
Buchdrucks und der Kassettenrekorder ein allgemein anerkannter Ausgleich
gefunden werden konnte. Gut zweihundert Jahre war das Copyright nicht mehr
als ein obrigkeitsstaatlich verordnetes Privileg f�r die neu entstandenen
Druckerpressen. In England etwa verlieh die Krone gegen eine Geb�hr der
Druckergilde das Patent f�r das Drucken von B�chern. Ein eintr�gliches
Gesch�ft f�r beide Seiten: die Drucker erhielten das verbriefte Recht,
"ihre" Werke exklusiv zu verwerten, die Krone erhielt Einnahmen. Nur die
Autoren blieben au�en vor. Das Copyright begann als Kopierrecht der Verlage,
nicht als Eigentumsrecht der Autoren [2]. Das �nderte sich erst mit dem
"Statute of Anne" von 1710: auf einmal entdeckte man als Staatsziel die
"Ermunterung zum Lernen", und suchte nach M�glichkeiten, die Autoren und
damit den den Austausch von Ideen zu f�rdern. Nun konnten auch Autoren
Eigentumsrechte an ihren Werken erwerben, zudem wurde erstmals eine
Schutzdauer von 28 Jahren festgelegt, nach deren Ablauf die Werke zur
"public domain", zum Allgemeingut wurden. Die Drucker, die ihre
Monopolstellung gef�hrdet sahen, wehrten sich vergeblich. In anderen
europ�ischen L�ndern entwickelten sich �hnliche Regelungen. 1886 wurde die
internationale "Berner �bereinkunft" von zuerst 14 Staaten unterzeichnet,
die sich darin verpflichteten, die Urheberrechte ihrer jeweiligen
Staatsb�rger gegenseitig anzuerkennen. Seit 1974 k�mmert sich die Genfer
"World Intellectual Property Organization" (WIPO) weltweit um den Schutz der
Urheberrechte.

In Fragen des geistigen Eigentums gilt es also, zwei sch�tzenswerte
Interessen: die der Urheber bzw. Rechteinhaber und die der �ffentlichkeit,
miteinander ins Gleichgewicht zu bringen. Dahinter steht auch die Einsicht,
dass Kultur und die kulturellen G�ter, ob in Wissenschaft, Kunst, Literatur,
niemals das Produkt einsamer Genies sind, sondern durch Aneignung, Umformung
und Austausch der Ideen aller entstehen. Weder in der Kunst noch in den
Wissenschaften k�nnte es irgendeinen Fortschritt geben, w�rde jeder seine
Arbeite eifers�chtig f�r sich behalten. Auch f�r geistiges Eigentum gilt:
"Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." (Art. 14,
Abs. 2 GG)
Aufgrund der "Interessen der Allgemeinheit an einem ungehinderten Zugang zu
den Kulturg�tern" hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass
Einschr�nkungen der Urhebereigentumsrechte zul�ssig sind. Diese
Schrankenbestimmungen betreffen u.a. die Nutzung von gesch�tzten Werken in
der Rechtspflege, f�r Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch oder f�r die
Berichterstattung. Erlaubt ist, im "gebotenen Umfang" zu zitieren, sowie die
�ffentliche Wiedergabe, die keinem Erwerbszweck dient. Die
"Vervielf�ltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" ist
ebenfalls gestattet, etwa zum wissenschaftlichen Gebrauch, zur Archivierung
oder auch wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk
handelt [3]. Ohne diese Schrankenbestimmungen k�nnte aus B�chern nicht
kopiert werden, w�re Schulunterricht kaum m�glich, g�be es keine
Bibliotheken, keine Informationsfreiheit und wissenschaftliches Arbeiten
w�re nur �u�erst eingeschr�nkt erlaubt. Zum Zwecke der Archivierung sind
private Vervielf�ltigungen demnach erlaubt, und so kann sich jeder die Kopie
eines Albums auf Kassette ziehen f�rs Autoradio.

Aus die Maus?

In den USA wie in Europa verschiebt sich die Balance zwischen Urhebern und
Nutzern eines Werkes jedoch zunehmend zugunsten eines Dritten: der
Rechteverwertungsindustrie, also Schallplattenlabel, Verlage, Filmstudios.
Schlie�lich sind in der postindustriellen Gesellschaft urheberrechtlich
gesch�tzte Werke nicht nur ein Kulturgut, sondern auch kulturelles Kapital �
und in den USA der gr��te Exportschlager �berhaupt. Besonders deutlich
ablesen l�sst sich das an der schrittweisen Verl�ngerung der Schutzfristen.
Betrug diese zu Beginn noch maximal 28 Jahre, so gilt heute, dass
copyrightgesch�tzte Werke in den USA, die als Lohnarbeit durch "corporate
authors" entstanden sind, bis 95 Jahre nach Ver�ffentlichung gesch�tzt sind,
"individuell" entstandene Werke d�rfen bis 70 Jahre nach Tod ihres Urhebers
nicht angefasst werden. Die letzte Fristverl�ngerung wurde erst 1998
durchgef�hrt; ma�gebliche Kraft dahinter war niemand geringeres als der
weltg��te Entertainer Disney, der bef�rchten musste, dass die Urheberrechte
an Micky Maus 2004 an die Allgemeinheit fallen w�rden (jetzt: 2024). Wie
m�chtig der Einfluss der Unterhaltungsindustrie wirklich ist, muss sich aber
noch herausstellen. Im Februar diesen Jahres hat das amerikanische
Verfassungsgericht �berraschend eine Klage gegen den "Copyright Term
Extension Act" von 1998 zugelassen, �ber die im Herbst entschieden wird [4].
Die Kl�ger unter Federf�hrung von Stanford-Jurist Lessig machen geltend,
dass der verfassungsm��ige Auftrag zur "F�rderung der Wissenschaften und
n�tzlichen K�nste" solch exzessive Verl�ngerung der Copyrightfristen
effektiv unterbindet.

Auch in Europa wurden die Schutzfristen regelm��ig verl�ngert, in
Deutschland erlischt das Recht eines Autors an seinem Werk erst 70 Jahre
nach seinem Tod. F�r die angemessenen Verg�tung der Kreativen hat sich ein
System der Pauschalabgaben etabliert: Privatkopien sind erlaubt, aber nicht
kostenfrei (�54ff UrhG). So muss in Deutschland etwa f�r jeden Videorekorder
eine Abgabe von Euro 9,21, f�r jeden Kassettenrekorder von Euro 1,28 pro
Ger�t gezahlt werden, auch auf Leermedien wie Kassetten oder VHS-B�ndern
liegen solche Geb�hren. F�r die Erhebung und Verteilung der Gelder sind die
Verwertungsgesellschaften zust�ndig, wie etwa die VG WORT f�r Autoren und
Verlage, die GEMA f�r Musikurheber und die VG Bild-Kunst f�r
Bildrechtsinhaber und Filmurheber.


Was sich in der Welt analoger Medien bew�hrt hat, scheint sich im Zeitalter
von Breitbandmodems und CD-Brennern in jedem Aldi-PC endg�ltig zu
verabschieden. Kein Problem, f�r Freunde massenhaft Kopien eigener CDs
anzufertigen, oder sich im Internet die neuesten Alben herunterzuladen. Der
Branchenverband der deutschen Musikindustrie (IFPI) meldet f�r 2001 einen
Umsatzr�ckgang um zehn Prozent. Der Absatz der Tontr�ger sei von 266 Mio.
auf Mio. zur�ckgegangen, erstmals seien mehr CD-Rohlinge mit Musik bespielt,
als CD-Alben verkauft worden [5]. Als Folge sieht die Branche ihre
Investitionskraft  und die "kulturelle Vielfalt des deutschen Musikmarkts"
bedroht. Auch der Kopierschutz, den die Tontr�gerhersteller seit einiger
Zeit einsetzten, scheint nicht zu helfen, vor allem nicht, wenn jede
stinknormale Computerzeitschrift Anleitungen zur Umgehung des Kopierschutzes
abdruckt. Ein Unrechtsbewu�tsein scheint es nicht zu geben, Initiativen wie
"Copy Kills Music", die durch Anzeigen und Aufkl�rungskampagnen der
Kopiererei Einhalt gebieten wollen, bleiben fruchtlos. Wobei die
Musikindustrie sich obendrein ein Eigentor geleistet hat: vielfach werden
die modifizierten Audio-CDs, die auf PCs nicht mehr abspielbar sind, auch
von normalen CD-Spielern nicht mehr erkannt. Massenweise bringen ver�rgerte
Kunden die CDs in den Handel zum Umtausch zur�ck, manche H�ndler weigern
sich gar, kopiergesch�tzte CDs ins Sortiment aufzunehmen.

Aber nicht nur Kopien regul�r gekaufter Alben, auch Downloads �ber
Peer-to-Peer-Netze sollen f�r die Umsatzeinbu�en verantwortlich sein. Die
ber�hmteste Netztauschb�rse, Napster, ist vor Gericht der Musikindustrie
unterlegen � und wurde daraufhin von Bertelsmann aufgekauft. Denn trotz
allem Gerede von anarchischem Wildwuchs und postmodernem Piratentum hat auch
die Unterhaltungsindustrie entdeckt: eigentlich k�nnte sich im Internet ja
Geld verdienen lassen, viel bequemer sogar als im bisherigen System. Wenn
die "Contentanbieter" ihre Produkte zum Herunterladen anbieten, haben sie
nicht nur das beste aller denkbaren Verteilernetze und die Zwischenh�ndler
ausgeschaltet, sie haben vor allem den direkten Zugriff auf den Kunden, f�r
den sie je nach pers�nlichen Vorlieben und Kreditw�rdigkeit das volle
Programm anbieten k�nnen: Filme, Spiele, Musik, Bilder, Texte, jederzeit, an
jedem Ort. Der Nachteil: wie kann man eine "Napsterisierung" der Inhalte
verhindern, die Gewinne am Laufen halten?
Abhilfe schaffen sollen die so genannten "Digital Rights Management" Systeme
(DRM). Experten und Industriekonsortien entwickeln bereits seit Jahren
umfassende Rechtekontrollsysteme, die es erlauben, punktgenau jeden Zugriff
auf gesch�tzten Inhalt sowohl zu steuern als auch abzurechnen. "Trusted
Systems" nennt sie ihr Vordenker, Mark Stefik, Angestellter ausgerechnet
beim weltgr��ten Hersteller von Kopierger�ten XEROX. Dieser Euphemismus
verdeckt nur schwach, dass es eigentlich um ein tiefsitzendes Mi�trauen
gegen den Kunden geht. DRM bedeutet das l�ckenlose Ineinandergreifen
verschiedener Hardware- und Softwarekomponenten. Jedes digitalisierte und
urheberrechtsgesch�tzte Werk tr�gt dann seine eigene "Erlaubnispolitik" in
verschl�sselter Form mit sich herum, und jeder PC oder Brenner w�re so
konstruiert, dass er nur solche Zugriffe auf die Daten zul�sst, die mit
dessen Lizenzpolitik vereinbar sind. Individuelle Vereinbarungen zwischen
Unterhaltungsindustrie und ihren Kunden w�ren dann denkbar: der Kunde kauft
z.B. das Recht, einen bestimmten Film genau einmal anzuschauen, danach wird
er unbrauchbar. Oder er erwirbt das Recht, ihn f�r eine bestimmte Zeit
beliebig oft anzusehen. Will er ihn an Freunde weitergeben, dann nimmt das
Kopierger�t automatisch Kontakt auf mit dem Rechteinhaber, der dann gegen
eine Geb�hr die Erlaubnis erteilen kann � oder auch nicht. Ein individuelles
Abrechnungssystem soll so die pauschale Verg�tung ersetzen. Bef�rworter
argumentieren, dass es f�r den Kunden billiger wird: der k�nnte dann ein
Album f�r eine geringe Geb�hr zur Probe h�ren, und sich dann erst f�r einen
Kauf entscheiden.

Volle Verf�gungsfreiheit der Rechteinhaber �ber die Inhalte, individuelle
Lizenzierungs- und Abrechnungsm�glichkeiten, st�ndige Kundenbindung �
Rechtekontrollsysteme versprechen der Unterhaltungsindustrie bisher
ungeahnte Verwertungs- und Vertriebsm�glichkeiten. Einer der Eckpfeiler des
Systems besteht darin, totalen Zugriff auf Kundenw�nsche zu haben � das
Wissen dar�ber, was jemand wann, wo, unter welchen Umst�nden liest, h�rt,
oder ansieht. Was Datensch�tzern die Angstperlen auf die Stirn treibt, dank
DRM w�rde es endlich Wirklichkeit werden: die Ankunft des idealen "gl�sernen
Kunden", �ber dessen Vorlieben, Gewohnheiten, Kaufkraft die
Unterhaltungsindustrie bestens Bescheid wei�. Ganz offen spricht etwa die
Werbebrosch�re der DRM-Firma SealedMedia nicht nur von "neuen
Einkommensst�men" sondern auch "totaler Kontrolle" dank DRM. Auch dass
DRM-Systeme die M�glichkeit bieten, Konsumentenrechte jederzeit nach Bedarf
zu �ndern oder wieder zu entziehen, geh�rt zu den offen ausgesprochenen
Werbebotschaften der Kontrollindustrie [6].

Noch z�gert die Industrie damit, mit DRM gesch�tzten Content masssenhaft ins
Netz zu stellen. Ein Hauptgrund liegt im PC selbst: da dieser ausgelegt ist
als eine universale Maschine zur Datenverarbeitung, kann er auch alle Daten
beliebig verarbeiten � und ein Crack findet sich prinzipiell immer. Das hat
zuletzte die Secure Digital Music Initiative (SDMI) erfahren, die einen
Wettbewerb ausrief, ihr System zu knacken. Edward Felten von der Universit�t
Princeton hat es geschafft und die Ergebnisse in einem Vortrag vorgestellt �
die Recording Industry Association of America drohte daraufhin mit einer
Klage. H�rter gingen die Gerichte gegen Dimitri Sklyanov vor: der entwickelt
f�r eine russische Firma Programme, die es erlauben, Adobes E-Book Format
auch auf anderen Ger�ten als Adobes E-Book-Reader zu lesen. Auf einer
Vortragsreise in die USA wurde er wegen Versto�es gegen den "Digital
Millenium Copyright Act" (DMCA) verhaftet, der das Umgehen von
Schutzmechanismen unter Strafe stellt.

Warum nur einfach sichern, wenns doppelt besser h�lt: die techischen
Schutzmechanismen sch�tzen die Inhalte, die Gesetze sch�tzen die
Schutzmechanismen. Eine entsprechende Richlinie "zur Harmonisierung
bestimmter Aspekte des Urheberrechts" ist vergangenes Jahr auch von
Parlament und Rat der EU verabschiedet worden und muss in Deutschland bis
Ende diesen Jahres in Gesetzesform gegossen werden. Das
Bundesjustizministerium hat im M�rz einen Referentenentwurf vorgestellt, der
sich f�r ein schwammiges Sowohl-als-Auch ausspricht: ja zur Privatkopie und
ja zu Anti-Privatkopie-Schutzmassnahmen. Einerseits wird das Recht auf
"einzelne Vervielf�ltigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch" auf
"beliebige Tr�ger" ausgedehnt, also auf analoge wie auf digitale Medien.
Andererseits wird verf�gt, dass technische Ma�nahmen, die "im normalen
Betrieb dazu bestimmt sind", Werke oder andere Schutzgegenst�nde vor nicht
von den Urhebern genehmigten Handlungen zu sch�tzen, "ohne Zustimmung des
Rechtsinhabers nicht umgangen werden" d�rfen. Kritiker monieren: sollte der
Ministeriums-Entwurf in dieser Form als Gesetz verabschiedet werden, w�re
die Privatkopie zwar erlaubt, aber nicht l�nger m�glich. Die Initiative
"Rettet die Privatkopie" fordert deshalb eine �nderung des Entwurfes im
Sinne eines Urheberrechts, "das die Teilhabe aller am kulturellen Leben ...
garantiert" [7].

Hinter der Auseinandersetzung um die "Privatkopie" steht mehr als nur ein
spezialisierter Rechtsstreit um Fragen des Eigentums. Neben
Datenschutzbedenken und der Orwell-Vision des "gl�sernen Kunden" geht es im
Dauerstreit um die Kommerzialisierung von Kultur auch um das
Selbstverst�ndnis der Nutzer geistgen Eigentums: f�r die Kulturindustrie
sind sie "Konsumenten", die f�r eine Ware einen angemessenen Preis zahlen
m�ssen. Falsch, denn sie "verbrauchen" die Produkte ja nicht, argumentieren
die Gegner. Sie sehen sich vielmehr selbst als Produzenten, schlie�lich kann
jeder an seinem PC kreativ t�tig werden, und Filme, Bilder, Kunstwerke
produzieren. Wenn private Vertr�ge zusehends �ffentliches Recht ersetzen,
wie wird sich der freie Austausch von Ideen in der "public domain"
entwickeln? Noch scheint sich keine Alternative jenseits von "totaler
Anarchie" und "totaler Kontrolle" abzuzeichnen. Vielleicht sollten beide
Seiten weniger der Technik, sondern sich mehr gegenseitig vertrauen.

Dietmar Kammerer


Quellen:
[1] Lawrence Lessig, Adobe in Wonderland:
http://cyberlaw.stanford.edu/lessig/content/standard/0,1902,22914,00.html
[2] Volker Grassmuck, Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum:
http://freie-software.bpb.de/
[3] Urheberrechtsgesetz:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/urheberrechtsgesetz.h
tml
[4] Peter M�hlbauer, Aus f�r Micky Maus?:
www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11887/1.html
[5] http://www.ifpi.de
[6] Peter M�hlbauer: Content is King! oder die Diktatur des Kleingedruckten,
unter: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/11844/1.html
[7] http://privatkopie.net

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