Pit Schultz on Wed, 27 Aug 2003 10:51:40 +0200 (CEST) |
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[rohrpost] fwd: spk news |
http://www.spkpfh.de/Juristischer%20Enthauptungsschlag%20gegen%20Internet%20gescheitert.htm (ok, old news..) [...] Der Richter XY, befangen und voreingenommen, hat diesmal eine Strafanzeige der Frau OStAin Nix zu meinem Nachteil aufgegriffen, eine gescheiterte Strafanzeige, in der es um Ver�ffentlichungen im Internet geht (www.spkpfh.de), welche Frau OStAin Nix unterbinden will. Was ist �ffentlicher: das Recht oder das Internet? Die rechtskundigen Zeugen des abgelehnten Richters, insbesondere Frau Nix, haben geschlagene 7 Monate gebraucht, um im Internet f�ndig zu werden. Zu Recht und Verfassung haben sie, scheint's, zusammen mit ihrem befangenen Richter, dann ja wohl doch den gr��eren Abstand und suchen, wenn �berhaupt, nach Krankheit wie der Blinde im Heuhaufen nach der Stecknadel, die da gar nicht drin ist, statt wenigstens im doch hoffentlich noch viel �ffentlicheren Recht und ihrer Verfassung. Schlechte Zeiten f�r Recht und Verfassung. Sollen wir uns bessere Zeiten w�nschen, wo doch von und f�r die Krankheit der Kranken da noch nie etwas drin gewesen ist? Eintragungen im Internet, wie bereits vom Staatsanwalt festgestellt, sind nicht strafbar, ebensowenig wurde ich f�r meine Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen bestraft. Auch das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen ist demnach nicht strafbar, gibt es doch, wie man h�rt, eine Unsumme von Verfassungsbeschwerden nebst Anlagen, jedoch daf�r nicht einmal auch nur die Spur von Straftaten und Straft�tern. Die beiden oberstaatsanwaltlichen Zeugen des mir unbekannten Amtsrichters in Hamburg scheinen es sich dessen ungeachtet in den Kopf gesetzt zu haben, rechtssch�pferisch hervorzutreten, n�mlich zur Abwechslung einmal ohne Straftat und ohne Straft�ter. Eine tatsacheninstanzliche Vorpr�fung hat in der Sache bisher nirgendwo stattgefunden und ist demnach auch in dem durch den befangenen Richter anberaumten Termin nicht zu gew�rtigen. K�nnten diese Verfahrensm�ngel durch eine Hauptverhandlung beseitigt werden? Nein, ganz im Gegenteil, sie w�rden noch potenziert. Nochmals: Als sogenannte Zeugen f�r den 11.06.2003 sind geladen die Anzeigeerstatterin Frau OStAin Nix und der ihr mitt�terschaftlich verbundene Amtskollege Herr OStA Reich. Der befangene Richter will also allen Ernstes seine Entscheidung auf die Aussagen der Zeugen Nix&Reich st�tzen. Zu Gericht will er sitzen �ber rechtliche Beurteilungen, die ich vorgenommen habe. Zu rechtlichen Beurteilungen k�nnen keine Tatsachen oder Geschehensabl�ufe durch Zeugenaussagen gekl�rt werden. Den rechtlichen Beurteilungen kann beigetreten werden oder es kann eine andere Rechtsauffassung entgegengehalten werden. Zeugen k�nnen jedoch hierzu nichts beitragen. Hinzu kommt: die Zeugin Nix selbst steht derzeit wegen ihrer Anzeige gegen mich unter Strafanzeige. Die Sache ist beim Oberlandesgericht. Daneben ist der UNO-Menschenrechtsausschu� mit dem Fall Nix befa�t (Az: G/SO 215/51 GERM GEN). Alles, was Frau Nix als Zeugin zu Protokoll gibt, kann demzufolge gegen sie verwendet werden. Frau Nix wei� das. Sie kann keineswegs als unbeteiligte Zeugin gelten, ebensowenig ihr Amtskollege Herr OStA Reich, der einschl�gig ebenfalls hervorgetreten ist. Jeder Zeuge einer so mickrigen, wie allt�glichen Stra�enverkehrsbagatelle gilt vor einem unbefangenen Verkehrsrichter zu Recht oder zu Unrecht da allemal eher als unbeteiligter Zeuge, sei er nun Oberstaatsanwalt oder nichts dergleichen. Die Tatsache, da� der Richter XY dennoch die "Zeugen" Nix&Reich geladen hat, stellt unter Beweis, da� er zutiefst befangen ist. Was mir vorgeworfen wird, sind Rechtsausf�hrungen ("Rindvieh", "bebrillter Hornochs" oder "eingebildetes, �berkandideltes Arschloch", um dergleichen ging es nie). Meine Rechtsausf�hrung lautete: "Mi�brauch seines Amtes", das betraf Herrn OStA Reich bzw. seine Amtsf�hrung, war er doch nicht als kulturfremder Gastarbeiter t�tig, sondern im Amt, und zwar zu unterstellenderweise wohlvertraut mit den inzwischen zumindest nach partiellem und opportunem Vermuten aus der Mode gekommenen euthanazistischen Gepflogenheiten aus der Epoche des Kulturkreises, dem auch er nach wie vor angeh�rt (Gewissen! Gesetz! s.o. in Applikation auf den ungesetzlichen und gewissensverfremdeten Richter). Meine Rechtsauffassung betreffend Frau OStAin Nix lautete: "Absicht der falschen Verd�chtigung" und: ihre "politische Verfolgungsabsicht ist evident". Das war in einem Ermittlungsverfahren gegen Frau Nix wegen falscher Verd�chtigung. Alles zutreffende Rechtsausf�hrungen! ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste zur Kultur digitaler Medien und Netze Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/ Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/rohrpost/